Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)          Stand 31.01.2023
             der Firma Nils Konrad Einzelhandel (www.nikodo.de)
1.Allgemeines:
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Nils Konrad(Verkäufer) und den Kunden(Käufer) gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sonderbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart und Unterzeichnet wurden.
2.Bestellung/Lieferung:
Angebote und Auftragsannahmen erfolgen freibleibend. Aufträge gelten als angenommen wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß ausgeführt ist oder eine schriftliche Bestätigung oder Rechnung erteilt wurde. Die Lieferung erfolgt zu der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Bei Kommissionsware entstehen durch Abholung und Rücknahme von vollen Gebinden weitere Kosten, die im Vorfeld zu erfragen sind. Bei Rücknahme von Nichtlagerware können Transport und Rücknahmekosten zum Großhandel/Hersteller entstehen, die gesondert weiterberechnet werden. Für Mietartikel gilt, soweit der Verkäufer dem Käufer Gegenstände wie Bänke, Schirme, Kühleinrichtungen etc. zur Verfügung stellt, so geschieht dies zur Miete gegen Verrechnung des vereinbarten Mietzinses. Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit sind die Gegenstände ordnungsgemäß und gegebenenfalls gereinigt an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie für eine ausreichende Bewachung und Absicherung der Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung Sorge zu tragen. Der Käufer hat sich bei der Übernahme von Mietgegenständen vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände zu überzeugen. Etwaige Mängel sind dem Verkäufer sofort anzuzeigen. Treten während der Mietzeit ohne Verschulden des Käufers an den vermieteten Gegenständen Mängel auf, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, so wird der Verkäufer auf Aufforderung des Käufers für die Beseitigung der Mängel, soweit möglich, Sorge tragen oder Ersatz liefern.
3.Zahlungen:
Sämtliche Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums zu begleichen. Bei Zahlungsverzug/Rückbelastung oder Nichteinlösung von Lastschriften/Schecks werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens aber 8% jährlich sowie Gebühren und Provisionen berechnet. Bei Zahlungsverzug können für weitere Lieferungen Barzahlung verlangt und diese vom Ausgleich der Zahlungsrückstände abhängig gemacht werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.Abrechnung/Aufrechnung:
Saldenbestätigung und sonstige Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich wiederspricht. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Lieferanten anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt auch für Leergut und Paletten.
5.Lieferverpflichtung:
Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten des Verkäufers ausgeliefert. Bei besonderen Lieferzeiten auf Käuferwunsch, wird der Mehraufwand dem Käufer in Rechnung gestellt. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer nach bekannt werden der Inverzugsetzung eine Nachlieferfrist zu gewähren. Erst danach kann der Käufer Rechte aus diesem Vertrag geltend machen. Schadensersatz wegen Verzugs kann nur bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend gemacht werden. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen sowie Betriebsstörungen wird die Lieferfrist um diese Zeit verlängert .Der Verkäufer ist nach seiner Wahl auch zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
6.Beanstandungen:
Nach Ablauf von acht Kalendertagen seit der Lieferung sind Reklamationen verwirkt. Dieses gilt nicht, soweit Mängel bei der Lieferung nicht erkennbar waren. Alle Mängel durch falsche oder zu lange Lagerung oder falscher Behandlung der Ware durch den Käufer gehen zu dessen Lasten. Bei festgestellten Mängeln durch den Verkäufer bekommt der Käufer Ersatz oder eine Gutschrift. Weitergehende Ersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.Leergut:
Paletten, Kisten, Flaschen, CO² Flaschen und Fässer bleiben Eigentum des Lieferanten(ausgen. Einwegflaschen) und werden dem Käufer nach den Bestimmungen des BGB überlassen. Für Pfandartikel wird das jeweilige Pfandgeld nach festgesetzten Sätzen erhoben. Dieses wird mit der Warenabrechnung berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, das Leergut in einwandfreiem Zustand und nach Produktsorten sortiert zurückzugeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet mehr Leergut zurückzunehmen als der jeweilige Leergutsaldo ausweist. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussrechnung wobei fehlendes Leergut zum Wiederbeschaffungspreis gegengerechnet wird.
8.Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inkl. entstehender Nebenkosten wie z.B. Scheckgebühren Eigentum des Verkäufers. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle gelieferten und noch zu liefernden Waren und Forderungen aus der Geschäftsverbindung bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen und eines dadurch entstehenden Kontokorrent durch den Käufer. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. Seine Forderung aus dem Weiterverkauf tritt er bereits schon jetzt zur Sicherheit an den Verkäufer ab, der diese Abtretung annimmt. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass diese verdeckte Zession vorläufig nach außen nicht angezeigt wird. Kommt der Käufer jedoch in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Käufer sofortige Auskunft über die Endabnehmer zu fordern und die Zession diesen Abnehmern anzuzeigen. Erklärt der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag, ist er berechtigt, die ausgelieferte Ware bei dem Kunden wieder abzuholen und im Rahmen eines Deckungsverkaufs anderweitig weiterzukaufen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Ergebnis des Deckungsverkaufs dem Käufer mitzuteilen. Im Falle von Pfändungen ist der Käufer verpflichtet, den Pfandgläubiger auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich von der erfolgten Pfändungsmaßnahme zu unterrichten.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
10.Sonstiges:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, für die unwirksame Bestimmung eine zu ersetzende Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Käufer ist mit der elektronischen Bearbeitung seiner Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz einverstanden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.